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Energiegemeinschaften bilden gegen die steigenden Strompreise!

Gemeinsam gegen ständig steigende Strompreise. So lässt sich die Idee hinter Energiegemeinschaften erklären, die seit 2021 rechtlich möglich sind. 

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft:

Wie könnte das aussehen? Ein kleines Unternehmen errichtet auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage und will die Eigenerzeugung, die nicht direkt verbraucht wird, mit anderen Anrainern der Gemeinde teilen. Es wird eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gegründet. Die Teilnehmer können so Energie aus erneuerbaren Energieträgern im Nahebereich der Erzeugung nutzen.

Eine zusätzliche Besonderheit ist die lokale Eingrenzung der Teilnehmer. Sie müssen sich im selben Netzgebiet befinden. Alle Teilnehmer haben daher je einen Netzzugangsvertrag mit demselben Netzbetreiber. Das hat den Vorteil, dass aufgrund der räumlichen Nähe für Energiebezüge innerhalb der Energiegemeinschaft ein günstigerer Netztarif zur Anwendung kommt. Als zusätzlicher finanzieller Anreiz muss für die in der Energiegemeinschaft erzeugte und verbrauchte Energie keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag bezahlen.

Bürgerenergiegemeinschaft:

Das Konzept der Energiegemeinschaft kann über den Lokal- oder Regionalbereich hinausgehen, ja sogar über die Grenzen eines Netzbereichs hinaus umgesetzt werden. Dann wird eine Bürgerenergiegemeinschaft gegründet. Sie kann Teilnehmer in verschiedenen Netzbereichen haben. Sie darf nur elektrische Energie erzeugen, teilen, speichern, verbrauchen oder verkaufen und dieser Strom muss nicht ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden. Da die räumliche Nähe hier entfällt und die Energie im Extremfall quer durch Österreich transportiert werden kann, gibt es keine reduzierten Netztarife – es fallen die normalen Netzentgelte an, genauso wie beim Bezug vom Lieferanten. Für den in der Bürgerenergiegemeinschaft geteilten Strom muss auch der Erneuerbaren-Förderbeitrag entrichtet werden.

Wie könnte das aussehen? Eine Gemeinde im Netzbereich A errichtet eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Ihre Partnergemeinde im Netzbereich B revitalisiert ein Kleinwasserkraftwerk. Sie teilen den selbst erzeugten Strom, um E-Ladestellen in den jeweiligen Gemeinden zu betreiben. Die Bürger können sich ebenfalls an der Energiegemeinschaft beteiligen und den selbst erzeugten Strom beziehen. 

Wer darf sich an Energiegemeinschaften beteiligen?

An einer erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts teilnehmen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich ebenfalls beteiligen. Wenn sich ein Privatunternehmen beteiligt, darf dies nicht der gewerblichen und beruflichen Haupttätigkeit entsprechen. 

Betreiber und Teilnehmer gründen z. B. einen Verein oder eine Genossenschaft. Mit der Gründung der Gesellschaftsform wird die Gemeinschaft handlungsfähig und kann zum Beispiel Dienstleister damit beauftragen, sie beim weiteren Aufbau zu unterstützen.

Zunächst ist eine Registrierung der EEG als Marktteilnehmerin unter www.ebutilities.at notwendig. Ist die Registrierung abgeschlossen, erhält die EEG eine Marktpartner-ID (RC-Nummer). Diese ID ist für die Anmeldung der EEG beim Netzbetreiber notwendig.

Mit dem Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber wird die Anmeldung der Energiegemeinschaft offiziell abgeschlossen. Der Netzbetreiber sorgt schnellst möglichst für die technische Voraussetzungen. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Am Almkanal in Leopoldskron in Salzburg wurde ein Kleinwasserkraftwerk errichtet, das bis zu 200 Haushalte mit Strom versorgen kann.

Die Gemeinschaft errichtet in Leopoldskron in Salzburg ein Mini-Wasserkraftwerk am Almkanal und wird im Rahmen einer erneuerbaren Energiegemeinschaft betrieben. Entstanden ist das Bürgerkraftwerk mit dem Namen Sinnhub, welches künftig Strom für bis zu 200 Haushalte erzeugen kann. Der Sinnhub ist eine bis in die 1970er-Jahre genutzte Wasserkraftstufe. Interessierte Bürger können ein Bezugsrecht für 30 Jahre erwerben und so einen Teil ihres Strombedarfs abdecken. Mit dem Strom können zirka 100 Haushalte vollversorgt werden. Ein Bezugsrecht kostet rund 4.000 Euro und soll sicherstellen, dass man für die nächsten 30 Jahre Strom zu stabilen Preisen beziehen kann.