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Liste von Lebensmittelzusatzstoffen mit deren E-Nummern und Aromen!

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie zum Beispiel zum Süßen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, das heißt welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Höchstmenge verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.

Lebensmittelzusatzstoffe gelten als Zutat.

Die Funktionsklassen geben Aufschluss über den verwendeten Zweck: zum Beispiel Antioxidationsmittel, Emulgator, Geliermittel. Im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind die einzelnen Funktionsklassen definiert.

Liste der Lebensmittelzusatzstoffe und deren E-Nummern (August 2019) (PDF, 261 KB)

Die Verwendungsbedingungen für Lebensmittelzusatzstoffe gelten in der gesamten Europäischen Union einheitlich. In einer Online Datenbank können Verbraucherinnen und Verbraucher recherchieren, welche Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln zulässig sind:
Online-Zusatzstoffe-Datenbank

Aromen sind Erzeugnisse, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um diesen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen. Ein Aroma kann aus Aromastoffen (chemisch genau definierte Stoffe), Aromaextrakten, thermisch gewonnen Reaktionsaromen, Raucharomen und Aromavorstufen bzw. sonstigen Aromen bestehen.

In einer Online Datenbank können die Verbraucherinnen und Verbraucher zugelassene Aromen suchen: Online-Aromen-Datenbank.

Die Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen und zulassungspflichtigen Aromen erfolgt durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA.

In der “Leitlinie über die täuschungsfreie Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit dem Süßstoff Steviolglycoside (E960) gesüßt sind” ist festgehalten, welche Angaben die Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können und welche nicht.

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