Titandioxid (TiO2) ist ein weißes Farbpigment, das derzeit als Lebensmittelzusatzstoff E171 zugelassen ist und zum Einfärben von Lebensmitteln und als Bestandteil weißer glänzender Überzüge beispielsweise von Süßigkeiten eingesetzt wird. Weltweit zählt es zu den am meisten produzierten Nanopartikeln – jährlich werden bis zu fünf Millionen Tonnen davon hergestellt. Die EFSA ( Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hielt Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in der Vergangenheit für relativ unbedenklich, hat nun aber im Frühsommer 2021 ihre Meinung geändert. Seit 2022 ist Titandioxid in der EU verboten.
Er ist in Suppen, in Brühen, Saucen, Backwaren, Käse (insbesondere weisse Sorten, wie z. B. Mozzarella), Fertigdressings, Kaugummis, Süssigkeiten, Zuckerstreuseln, Backmischungen, Brotaufstriche, Kakaopulver und vielem mehr vorgekommen. Auch als Überzugsmittel für Arzneimittel (Tabletten oder Kapseln) und Nahrungsergänzungsmittel ist/war Titandioxid weit verbreitet, genauso in Zahncreme.
In Kosmetika darf Titandioxid weiter eingesetzt werden. Dort versteckt sich das Weißpigment hinter der Bezeichnung CI 77891.
Während sich Großbritannien dem neuen EU-Verbot nicht anschließen möchte und den Weißmacher in Lebensmitteln weiter erlaubt, wird der Stoff auch in der Schweiz als nicht mehr sicher eingestuft.
Titandioxid hat in Nahrungsmitteln zunächst einmal keinen anderen Zweck, als dass es sie besser aussehen lässt – notwendig ist es nicht. Problematisch sind Nanopartikel aus Titandioxid mit einer Größe unter 100 Nanometer. Diese können in die Zellen eindringen und dort Entzündungen hervorrufen. Die Folge: mögliche Krebsrisiken. Titandioxid kann über den Verdauungstrakt, die Haut und die Atemwege aufgenommen werden.